Ausserklinische Intensivpflege
im LINDENHOF
Seit 2013 begleiten wir Menschen im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege. Unser Ziel ist nicht nur die sichere Versorgung, sondern die aktive Förderung von Lebensqualität, Stabilisierung und – wann immer möglich – eine Verbesserung des Gesundheitszustandes.
Für Angehörige & zukünftige Bewohner
Wenn ein geliebter Mensch intensivpflegebedürftig wird
Muskeldystrophien und -atrophien
chronisch obstruktive pulmonale Erkrankung (COPD)
chronisch respiratorische Ateminsuffizienz
Hypoxischer Hirnschaden
neurogene Respirationsstörung
Mukoviszidose
Thorakal-restriktive Erkrankungen
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
Wachkomapatienten
Apoplektiker
Morbus Parkinson
Schädel-Hirn-Trauma-Patienten
Dank kompetenter Pflegefachkräfte und moderner Technik können heute Schwerkranke, intensiv zu betreuende Pflegebedürftige und beatmete Menschen auch außerhalb der Krankenhäuser versorgt werden. Nach §37c werden alle Wohnformen unterstützt, allerdings ist der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen bezahlen müssen, unterschiedlich geregelt.
Ein Arzt muss die „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ausstellen. Das kann ein Facharzt, aber auch der Hausarzt sein. Wichtig ist, dass er bzw. sie betont, dass eine ständige Beobachtung der Vitalzeichen durch Pflegefachkräfte unabdingbar ist.
In den Medien und Foren stehen häufig die ambulanten Versorgungsformen im Vordergrund, die selbstverständlich auch ihre Vorteile haben. Doch je nach Persönlichkeit und Pflegebedürftigkeit gibt es auch einiges, was für die stationäre Versorgung spricht. Zum Beispiel:
- Gemeinschaft, mit anderen zusammensein
- Mehr Aktivitäten durch Gruppenangebote
- Mehr Hände für Mobilisierung oder Lagerung
- Rundum-Paket (auch Wäsche, Einkaufen etc.)
Jede Wohnform der außerklinischen Intensivpflege hat mehrere Kostenanteile, von denen ein Teil grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen wird. Das sind:
- Medizinische Behandlungspflege
- Pflege nach dem jeweiligen Pflegegrad (wenn vorhanden)
- Heilmittelverordnungen (z. B. für Ergotherapie oder Logopädie; evt. Eigenanteil zu bezahlen)
Andere Kosten können hingegen variieren, z. B. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Seit 2020 unterstützen die Krankenkassen die gesetzlich Versicherten und übernehmen den Eigenanteil, der in einem Pflegeheim anfällt. Bei Privatversicherten kann dies abweichen - am Besten kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir das abklären können. Bei Wohngemeinschaften und bei der ambulanten Versorgung werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
Die „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Schwerkranke, Pflegebedürftige oder beatmete Mensch keine ständige Beobachtung mehr benötigt.
Wenn sich der Gesundheitszustand bessert, gibt es zudem eine sechsmonatige Übergangsfrist. Allerdings muss diese bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden - wobei dies im Regelfall auch anstandslos geschieht.
Nach diesen sechs Monaten muss derjenige umziehen. Während bei Wohngemeinschaften meist nur ein Komplettauszug möglich ist, gibt es z. B. in unserem Heim die Möglichkeit, auf eine andere Wohngruppe zu ziehen. Entweder auf Dauer oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Leben in den eigenen vier Wänden wieder möglich ist. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Eigenanteil wieder von Ihrem Angehörigen / von Ihnen bezahlt werden muss.
Die Krankenkassen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Einstufung in den Pflegegrad noch stimmig ist. Wenn sich der Gesundheitszustand bessert, wird der Pflegegrad verringert. Benötigt der Pflegebedürftige jedoch mehr Unterstützung, wird sie erhöht. In unserem Heim wird letzteres immer wieder überprüft, um sicherzustellen, dass bei einem Bedarf auch weitere Maßnahmen erfolgen.
Ja, wir beraten Sie gerne!
Das interdisziplinäre Team des LINDENHOF setzt sich neben unseren speziell geschulten Mitarbeitern aus Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden, Krankengymnasten, einer Heilpädagogin, einem Wundmanager und den Geräteprovidern zusammen. Die medizinische Betreuung erfolgt durch den Hausarzt und entsprechend dem individuellen Bedarf des Bewohners durch Fachärzte. Durch die sehr geringe räumliche Entfernung zur renommierten Fachklinik für Pneumologie in Löwenstein, mit der sich der LINDENHOF in engem Austausch befindet, wird die fachgerechte, kompetente Versorgung zusätzlich gesichert.
Im Rahmen der Betreuung werden verschiedene Methoden und Techniken angewandt.
basale Stimulation® nach Dr. Dr. Herbert Münk
Biografiearbeit
Aromapflege und Wellnessbäder
Musiktherapie
Kunsttherapie
Gedächtnistraining
Bewegungstherapie
Gesprächstherapie
Entspannungstherapie
Beschäftigungstherapie
Die Beatmungsstation im LINDENHOF bietet Pflegebetten im Einzelzimmer an. Die Zimmer sind hell und freundlich ausgestattet, vollständig möbliert und verfügen über TV- / Telefonanschluss, Schwesternruf, behindertengerechte Dusche und WC. Selbstverständlich ist eine individuelle Gestaltung des Zimmers durch den Bewohner, beispielsweise durch das Einrichten mit eigenem Mobiliar möglich. Außerdem befindet sich ein geräumiger, gemeinschaftlicher Aufenthaltsraum mit Kommunikationsnischen, ein Balkon zum Aufenthalt im Freien und eine voll ausgestattete Teeküche auf der Beatmungsstation. Zudem lädt unser parkähnlich angelegter Garten zum entspannten Verweilen im Freien ein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Heim- oder Pflegedienstleitung. Wir beraten Sie gerne.