Besuchsregelung ab 16.08.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab sofort gilt in Baden-Württemberg die 3G-Regel für Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Für Sie heißt das:

- Bringen Sie Ihren Impfausweis oder Ihren PCR-Test mit und zeigen Sie ihn bei der Anmeldung auf der Wohngruppe vor.

- Wenn Sie noch nicht vollständig geimpft sind (bis 14 Tage nach der Impfung), wenn Ihr PCR-Test unter 28 Tagen oder über sechs Monate alt ist oder wenn Sie weder geimpft noch genesen sind: Melden Sie sich in unserem Sekretariat (Mo.-Do. von 8 bis 16 Uhr und Fr. von 8 bis 12 Uhr) und vereinbaren Sie einen Termin für einen (kostenfreien) Schnelltest. Mit der Bescheinigung des negativen Testergebnisses melden Sie sich dann auf der Wohngruppe an. Sie können den Test auch von einem anderen Anbieter mitbringen und die Bescheinigung auf der Wohngruppe vorlegen.

Bislang ist dies die einzige Änderung. Allerdings wird derzeit wohl auch die Verordnung des Landes für vulnerable Einrichtungen überarbeitet. Wir informieren Sie schnellstmöglich, sollten hier noch weitere Neuerungen in Kraft treten.

Freundliche Grüße

Ihr LINDENHOF Team

Zurück