Aktuelle Besuchsregelung

Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

Wichtige Informationen für Besucherinnen und Besucher

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgesetzgeber hat in der letzten Woche das Infektionsschutzgesetz angepasst und in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter anderem eine Regelung für Besuche in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das Gesetz am 24.11.2021 in Kraft getreten. Damit gilt für unsere Einrichtung folgende Zugangsbeschränkung:

Besucher dürfen – unabhängig vom Impfstatus – die Pflegeeinrichtung nur betreten, wenn sie getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen

Somit müssen alle Besucher unabhängig vom Impfstatus jederzeit einen aktuellen Testnachweis haben und am Eingang zu unserer Einrichtung vorweisen. Dieser Test darf im Falle eines Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, und im Falle eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

Der Gesetzgeber unterscheidet an dieser Stelle auch nicht mehr, um welche Art von Besuchen es sich handelt. Somit gilt diese Regelung auch für Ärzte, Therapeuten und andere Personen, die aus beruflichen Gründen die Einrichtung betreten möchten.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen wie bisher auch an, sich von uns testen zu lassen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Sekretariat.

AHA + L Regeln entfallen nach negativem Test NICHT. Bitte unterstützen Sie uns beim Schutz unserer Heimbewohner und Mitarbeiter und halten Sie sich an alle Vorgaben.

 

  • Maskenpflicht

Wir möchten Sie daran erinnern, dass in unserem Gebäude nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, auch in den Bewohnerzimmer und unabhängig von der familiären Beziehung zueinander oder dem Impfstatus.

  • Abstands- und Hygieneregeln

Sämtliche Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor. Bitte denken Sie vor allem an die Desinfizierung der Hände beim Eingang und überprüfen Sie Ihren Abstand. Als Angehöriger ersten Grades können sie den Abstand verringern. Wir bitten Sie allerdings, dies nur zur Begrüßung und Verabschiedung zu tun und ansonsten einen größeren Abstand zu wahren. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis, dass Pflegekräfte Sie eventuell ansprechen.

  • An – und Abmeldung

Nach wie vor melden Sie sich bei den Wohngruppen an und ab.

Zurück