Neue Besuchsregelung ab dem 17.11.2021

  • 3G- Regel

Bei uns gilt nach wie vor die 3G-Regel. Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei letzterem genügt ein Schnelltest für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene. Für einen Schnelltest bei uns ist nach wie vor eine Terminvereinbarung notwendig. Hierbei melden sie sich telefonisch im Sekretariat des LINDENHOF an, Sie erhalten dann den Termin und kommen dann zur angegebenen Zeit an unsere Verwaltungsgebäude und lassen am Fenster den Schnelltest durchführen. Sie warten 15 Minuten und erhalten von uns einen Zettel mit der Bestätigung, dass der Test negativ war. Diesen zeigen Sie dann auf der Wohngruppe vor. Bitte beachten Sie, dass Schnelltests nur 24 Stunden gültig sind.

  • Haushaltsregeln

Durch die Alarmstufe gilt nun, dass zur selben Zeit immer nur ein Haushalt zu Besuch kommen kann (zum Beispiel Eltern und ihre Kinder zu den Großeltern, Bruder und Schwester können ihre Eltern aber nicht gleichzeitig besuchen; auch dann nicht, wenn sie geimpft sind). Zugleich darf nur ein ungeimpfter, getesteter Besucher mit seinem Haushalt einen unserer Bewohner besuchen. Geimpfte und genesene Besucher sowie bestimmte in der Verordnung benannte Gruppen (Kinder etc.) werden hier nicht mitgezählt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darum gebeten haben, diese Regelung verstärkt zu überprüfen.

  • Maskenpflicht

Wir möchten Sie daran erinnern, dass in unserem Gebäude nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, auch in den Bewohnerzimmer und unabhängig von der familiären Beziehung zueinander oder dem Impfstatus.

  • Abstands- und Hygieneregeln

Sämtliche Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor. Bitte denken Sie vor allem an die Desinfizierung der Hände beim Eingang und überprüfen Sie Ihren Abstand. Als Angehöriger ersten Grades können sie den Abstand verringern. Wir bitten Sie allerdings, dies nur zur Begrüßung und Verabschiedung zu tun und ansonsten einen größeren Abstand zu wahren. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis, dass Pflegekräfte Sie eventuell ansprechen.

  • An – und Abmeldung

Nach wie vor melden Sie sich bei den Wohngruppen an und ab.

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