Erneute Anpassung der Besuchsregeln ab dem 01.07.2020

Mit den neuen Regelungen sollen mehr und einfacher Besuche ermöglicht werden:

  1. Das Besuchsmanagement durch die Einrichtungen entfällt ab 01.07.2020. Der Besuch muss nicht mehr zuvor telefonisch angemeldet werden. Die Besuchszeiten sind grundsätzlich nicht mehr zeitlich beschränkt. Die Besuche sind wieder während den üblichen Besuchszeiten zwischen 10:00 und 18:00 Uhr möglich. 
  2. Die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist auf maximal zwei Personen pro Tag reduziert. Ausnahmen hiervon können nur aus besonderen Anlässe erteilt werden. 
  3. Weiterhin ist die Einhaltung von Mindestabstand und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Sie müssen während des gesamten Aufenthaltes in unserer Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) tragen. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch eine Maske mit. Sollten Sie keine Maske haben, können Sie diese käuflich bei uns erwerben. 
  4. Besuche in geschlossenen Räumen der Einrichtung: Besuche sind ausschließlich in den Bewohnerzimmern zulässig. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsräumen ist Ihnen untersagt. Sie müssen sich während des Besuches im Bewohnerzimmer aufhalten und einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Dieser Mindestabstand muss nicht eingehalten werden, sofern es sich um Personen handelt, die mit der Bewohnerin oder dem Bewohner in gerader Linie verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Spaziergänge über den Flur oder innerhalb der Einrichtung sind untersagt. 
  5. Besuch im Außenbereich der Einrichtung: Im Außenbereich der Einrichtung kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Einhaltung von Mindestabstand ist weiterhin verpflichtend. 
  6. Wir sind weiterhin verpflichtet, Ihre Kontaktdaten zu erfassen (Name des Besuchers, Datum/Uhrzeit des Besuchs, besuchter Heimbewohner, Kontaktdaten wie z. B. Email-Adresse, Telefonnummer), um bei einem Auftreten einer Infektion möglichst schnell alle Kontaktpersonen ermitteln zu können. Dafür müssen Sie sich bei Betreten der Pflegegruppe beim Pflegepersonal melden. Die erhobenen Daten werden nach 4 Wochen gelöscht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Ablehnung der Registrierung zum Untersagen des Besuchsrechts führt. 
  7. Bei Betreten der Einrichtung ist eine Händedesinfektion durchzuführen. 
  8. Am Ende des Besuches müssen Sie sich abmelden, da die Einrichtung zur zeitnahen Desinfektion aller Kontaktflächen verpflichtet ist. 
  9. Besuche dürfen nur bei Ihren Angehörigen erfolgen. Der Besuch verschiedener Bewohnerinnen und Bewohner während eines Besuches ist nicht erlaubt. 
  10. Ausgangsregelungen: Sie haben das Verlassen der Einrichtung mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die Rückkehr in die Einrichtung bei einer Pflegekraft der jeweiligen Plegegruppe anzuzeigen. Bei der Rückkehr in die Einrichtung ist unverzüglich eine Händedesinfektion vorzunehmen. 
  11. Bitte sehen Sie von Besuchen ab, wenn Sie Fieber haben oder Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen. 
  12. Sollten Sie eine SARS CoV 2 Infektion haben oder wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen Sie nicht zu Besuch kommen. 
  13. Der Besuch von erkrankten oder krankheitsverdächtigen Bewohnerinnen und Bewohnern kann ausgeschlossen werden. 
  14. Wir müssen uns darauf verlassen, dass sich Besucherinnen und Besucher an die notwendigen Schutzmaßnahmen halten. Verstöße gegen diese Regeln können zu einem befristeten Besuchsverbot führen. 

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