Besuchsregelung ab Montag 20. Dezember 2021

Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

Wichtige Informationen für Besucherinnen und Besucher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgesetzgeber hat in der letzten Woche das Infektionsschutzgesetz angepasst und in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter anderem eine Regelung für Besuche in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das Gesetz am 24.11.2021 in Kraft getreten. Damit gilt für unsere Einrichtung folgende Zugangsbeschränkung:

 

Wichtige Information für nicht-immunisierte (ungeimpfte) Besucher

 

Ab Montag (20. Dezember 2021) gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt.

Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

Geimpfte Besucher benötigen für ihren Besuch weiterhin einen Schnelltest.

 

AHA + L Regel sowie FFP2 Maskenpflicht entfallen nach negativem Test NICHT.

Bitte unterstützen Sie uns beim Schutz unserer Heimbewohner und Mitarbeiter und halten Sie sich an alle Vorgaben.

 

  • Maskenpflicht

Wir möchten Sie daran erinnern, dass in unserem Gebäude nach wie vor die Maskenpflicht gilt. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, auch in den Bewohnerzimmer und unabhängig von der familiären Beziehung zueinander oder dem Impfstatus.

  • Abstands- und Hygieneregeln

Sämtliche Abstands- und Hygieneregeln gelten nach wie vor. Bitte denken Sie vor allem an die Desinfizierung der Hände beim Eingang und überprüfen Sie Ihren Abstand. Als Angehöriger ersten Grades können sie den Abstand verringern. Wir bitten Sie allerdings, dies nur zur Begrüßung und Verabschiedung zu tun und ansonsten einen größeren Abstand zu wahren. Wir bitten auch hier um Ihr Verständnis, dass Pflegekräfte Sie eventuell ansprechen.

  • An – und Abmeldung

Nach wie vor melden Sie sich bei den Wohngruppen an und ab.

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