Besuchsregelung ab 01.07.2021

Durch die niedrige Inzidenz des Landkreises Schwäbisch Hall gelten im LINDENHOF nun die Regelungen für Stufe 1.

Was nach wie vor gilt

  • Maskenpflicht
  • Händedesinfektion beim Betreten
  • Mindestabstand von 1,5 m (außer im Bewohnerzimmer zwischen Verwandten ersten Grades)
  • Anmeldung auf der jeweiligen Wohngruppe für eine eventuelle Rückverfolgung
  • Abmeldung wegen der Rückverfolgung und damit die Flächen desinfiziert werden können
  • Kein Besuch bei Krankheitssymptomen


Was entfällt

Ab sofort sind keine Schnelltests mehr zu machen oder vorzulegen. Wir bieten jedoch nach wie vor kostenfreie Tests nach Terminvereinbarung an.


Was möglich wäre

Für vollständig geimpfte bzw. genesene Heimbewohner und ihre vollständig geimpften bzw. genesenen Besucher gibt es weitere Erleichterungen.

  • OP-Maske statt FFP2-Maske im Haus, wenn der Besucher vollständig geimpft bzw. genesen ist.
  • Abnehmen der OP-Maske im Bewohnerzimmer, wenn alle anwesenden Personen geimpft bzw. genesen sind. In einem Doppelzimmer ist dies nur möglich, wenn beide Bewohner geimpft bzw. genesen sind.


Zeigen Sie bitte bei der Anmeldung immer unaufgefordert Ihren Nachweis vor und informieren Sie sich, ob Sie die Maske im Zimmer ablegen können (der Impfstatus bzw. Genesenenstatus verändert sich immer wieder).


Durch die Stufe 1 gibt es zudem weitere Freiheiten, sowohl für geimpfte und genesene wie auch für ungeimpfte Angehörige. Zum Beispiel sind Besuche in Gemeinschaftsräumen oder auch Besuche durch mehrere Personen am Tag bzw. auch gleichzeitig möglich.

Wir möchten allen Angehörigen vorschlagen, falls das gesundheitlich möglich ist, gemeinsam mit den Bewohnern und der Familie in unserem Garten zu sitzen, etwas Abstand zu halten und einfach eine gute Zeit zu haben. Bitte beachten Sie auch, dass für die Wohngruppe 11 aufgrund der Vulnerabilität der Bewohner weiterhin gilt, dass Besuche ausschließlich im Bewohnerzimmer und im Garten möglich sind.

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